FRISEUR IN ZEITEN VON CORONA

Seit Beginn der Pandemie im Februar 2020 löst eine Verordnung die andere ab. Hier die aktuellen Rechtsvorschriften mit Stand zum 16.9.2021:

 

Bei körpernahen Dienstleistungen gilt die 3G-Regelung. Friseurbesuche sind also nur möglich, für diejenigen, die

GEIMPFT

GENESEN

oder GETESTET

sind.

 

Ein entsprechender Nachweis ist zum Friseurbesuch mitzubringen. Und es gilt Maskenpflicht innerhalb geschlossener Räume.

 

Hier noch der Link zu den aktuellen Regelungen.

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210915_Auf_einen_Blick_DE.pdf